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Voraussichtlich ab 19. April : Impfstofflieferung an Hausarztpraxen und Gynäkologen

COVID 19 Impfung Hausarztpraxis Huntemann Lüdenscheid

COVID 19 Impfung Hausarztpraxis Huntemann Lüdenscheid

      Nach der derzeitigen Verlautbarung des Bundesgesundheitsminister sowie des Landesgesundheitsminister sollen Apotheken ab dem 19. April  Impfstoffe beziehen können.  Unabhängig davon und unter Voraussetzung  des Falles, dass die Zusage eingehalten und tatsächlich genügend Impfstoff zu Verfügung steht, will das NRW Landesgesundheitsministerium aus Eigenbeständen bereits zwischen dem 29. März und dem 18. April  Hausärzte und Gynäkologen  mit ASTRA-ZENECA-Impfstoff direkt aus dem Zentrallager des Landes beliefern. Es handelt sich um circa 150.000 Impfdosen pro Woche  für ganz  NRW. In diesem Zeitraum kann 1 Hausarztpraxis einmalig 100 Impfdosen erhalten. Dies gilt auch für gynäkologischen Praxen, die Impfungen von Begleitpersonen von Schwangeren durchführen. Alle interessierten Hausärzte und Gynäkologen müssen sich beim Land registrieren lassen, was wir selbstverständlich schon durchgeführt haben. Danach wird das Landesgesundheitsministerium die möglichen Teilnehmer auswählen, gegebenenfalls per Losverfahren. Bezüglich der Auswahlkriterien wurden keine Angaben gemacht. Spätestens ab Mai sollen in allen Hausarzt- und Facharztpraxen geimpft werden können.