Achtung! NEU: ab 01.01.24 E- Rezepte
Ab dem 01.01.2024 sind wir verpflichtet für Kassenrezepte nur noch als elektronische Rezepte auszustellen.
Privatrezepte sind davon NICHT betroffen bzw. ein elektronischer Versand noch nicht möglich.
Bitte beachten Sie dringend bei Ihrer Bestellung von neuen E- Rezepten:
Die E- Rezepte können erst nach Vorliegen in der Versicherungskarte in der Praxis erstellt werden!!!
Vergessen Sie bitte daher nicht Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen!
Die Abholung der Rezepte aus der Apotheke ist erst am nächsten Tag möglich.
Ihre bestellten Medikamente können dann mit Vorlage Ihrer Versichertenkarte oder eines Barcodes in der Apotheke abgeholt werden.
Es können nur Folge- Rezepte ausgestellt werden, welche auf Ihrem von uns erstellten Medikamentenplan gelistet sind.
Bitte beachten Sie dabei auch die Öffnungs- und Urlaubszeiten der Praxis.
Beachten Sie bitte weiterhin, dass aufgrund der Datenschutzbedingungen eine Aushändigung
Ihrer Formulare an Dritte von Ihnen erlaubt werden muss. Dazu benötigen wir Ihre unterschriebene Datenschutzerklärung!