Alle Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus, erlassen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW können Sie unter www.mags.nrw nachschauen.
Hier können Sie beispielsweise erfahren:
- wann der Mindestabstand unterschritten werden darf (§2)
- wer von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen ist (§3)
- welche Sportwettbewerbe erlaubt sind (§9); welche Veranstaltungen z B Jagden erlaubt sind (§13)
- wann eine Ordnungswidrigkeit, die bis 25000 EUR geahndet werden kann, vorliegt (§ 18)