Als einer der ersten Praxen im märkischen Kreis ist unsere Praxis an der neuen bundesweit eingeführten Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Nach so einigen Anfangshürden stehen jetzt neue moderne Kartenlesegeräte zur Verfügung. Diese neuen Kartenlesegeräte sind ab sofort über einen bundesweit einheitlichen Verschlüsselungsstandard mit den Krankenkassen vernetzt. Beim Einlesen der (Krankenkassen- ) bzw. Gesundheitskarte werden die Daten automatisch mit Patienten- Stammdaten der Krankenkasse abgeglichen. Dieses können bei Bedarf auf der Karte geändert bzw. neu beschrieben werden.
Welche Vorteile hat der Patient dadurch?
Zum Bespiel wird bei einem der Krankenkasse mitgeteilten Wohnungswechsel die Stammdaten sofort aktualisiert bzw. neu beschrieben, wenn diese im Kartenlesegerät eingesteckt werden. Die Stammdaten auf der Karte sind sie somit immer aktuell. Das Zuschicken einer neuen Karte bei einem Umzug entfällt. Zudem stellt die neue Möglichkeit der Online-Sperrung sicher, dass Unbefugte eine verloren gegangene Karte nicht benutzen können.
Neben den Versichertenstammdaten (= Pflichtdaten) können – mittels der elektronischen Gesundheitskarte – später auch weitere medizinische Daten (= freiwillige Daten) gespeichert werden.
Bundesweit ist es geplant im weiteren Verlauf nach Zustimmung des Patienten weitere freiwillige Daten auf dieser Gesundheitskarte zu erfassen, wie z.B. Medikamentenplan, Organspendeausweis, Patientenverfügung, Notfalldaten oder Befunde.
Wir werden von unsere Erfahrung hierüber gespannt in diesem Portal berichten.