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Neues zur Vorsorgeuntersuchung
30. April 2019
Denise Tausch, medizinisch technische Angestellte der Praxis Dres. Huntemann
Wieder an Bord…
6. Januar 2020

Neu : Impfung gegen Gürtelrose !

Impfung gegen Gürtelrose ( Herpes Zoster) in der Praxis Huntemann

Impfung gegen Gürtelrose ( Herpes Zoster) in der Praxis Huntemann

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt als neue Standardimpfung eine Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster Infektion). Dadurch soll die Erkrankung, deren  Komplikationen und Spätfolgen verhütet werden. Die Empfehlung gilt für  Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Besteht allerdings eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung infolge einer Grundkrankheit, wird die Impfung für Personen ab dem 50. Lebensjahr empfohlen. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel Personen mit

  • Diabetes mellitus
  • Chronischer Niereninsuffizienz
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Rheumatoide Arthritis
  • Immunschwäche

Die Impfung erfolgt zweimalig im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten mit einem Totimpfstoff. Die Impfung ist sicher, Begleiterscheinungen von 1.bis 2 tägiger Dauer treten häufig auf. Für einen sicheren Impfschutz ist die zweite Impfung sehr wichtig.

(Quelle : Das Epidemiologische Bulletin (12/18, Nr. 50) des Robert Koch-Institut )

Herpes Zoster (HZ) und seine häufigste Komplikation, die anhaltenden Nervenschmerzen (postherpatische Neuralgie) verursachen in Deutschland eine erhebliche Krankheitslast und Einschränkungen in der Lebensqualität der Betroffenen.