Liebe Patienten/innen !
Seit Beginn der Impfkampagne möchten sehr viele von ihnen ein Attest ausgestellt bekommen, um früher einen Impftermin zu erhalten. Um diesbezügliche Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir ihnen die klare Anordnung des IMPFZENTRUM MÄRKISCHER KREIS mitteilen : Der §3 (1) Nr.2 der Impfverordnung gilt NUR ! wenn Sie an einer der folgenden Erkrankungen leiden:
Wenn Sie ein Attest erhalten haben, müssen sie unbedingt selbst erst einen Impftermin im Impfzentrum Märkischer Kreis
buchen unter folgender Internet-Adresse : https://t1p.de/y2z6
Wenn das Impfzentrum freie Termine und genügend Impfstoff zu Verfügung hat, erhalten sie einen Impftermin.
Dann können Sie mit der TERMINBESTÄTIGUNG und dem ATTEST im Impfzentrum eine Impfung erhalten.
Atteste für die Verwendung eines bestimmten Impfstoffes werden nicht ! akzeptiert
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns an die Richtlinien des Impfzentrum halten.